Kostenvoranschlag oder Unfallgutachten
Bagatellschaden, also ein kleiner Schaden, bei dem ein Kostenvoranschlag reicht – oder doch ein Gutachten?

Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten. Bei einem kleinen Kratzer reicht ein Kostenvoranschlag, und die Versicherung erkennt ihn an.
Bei allem, was darüber liegt, fehlen im Kostenvoranschlag die Posten, die den Unterschied machen: Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfalldauer. Diese Seite zeigt, wo die Grenze liegt und woran Sie Ihren Fall erkennen.
Wo die Bagatellgrenze liegt
Unter etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe gilt ein Schaden oft als Bagatelle; dann reicht meist ein Kostenvoranschlag. Die Grenze ist Einzelfallsache und steht in keinem Gesetz.
Das Problem: Die Schadenhöhe kennen Sie erst, wenn jemand hingesehen hat. Ein Stoßfänger mit unauffälligem Kratzer kann darunter einen gerissenen Halter und einen beschädigten Sensor verbergen.
Was drinsteht und was fehlt
| Position | Kostenvoranschlag | Unfallgutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | ja | ja |
| Fotodokumentation des Schadens | selten | ja |
| Wertminderung | nein | ja |
| Wiederbeschaffungswert | nein | ja |
| Restwert | nein | ja |
| Reparatur- und Ausfalldauer | nein | ja |
| Feststellung von Vorschäden | nein | ja |
| Wer es erstellt | die Werkstatt | der Kfz-Sachverständige |
Anhaltspunkte für ein Gutachten
Trifft einer dieser Punkte zu, spricht das für ein vollständiges Gutachten.
Sichtbar verformtes Blech
Nicht nur Lack, sondern Struktur: Kotflügel, Tür, Längsträger.
Airbag oder Sensorik ausgelöst
Assistenzsysteme müssen kalibriert werden, das treibt die Kosten.
Das Fahrzeug ist noch vergleichsweise neu
Dann fällt die Wertminderung ins Gewicht.
Die Schuldfrage ist unklar
Dann zählt die Dokumentation mehr als die Zahl.Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit
Dann geht es auch um Ausfalldauer und Ersatzmobilität.
Sie wollen sich den Schaden auszahlen lassen
Fiktive Abrechnung setzt eine belastbare Kalkulationsgrundlage voraus.
Wenn das Gutachten als nicht erforderlich gilt
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie zahlen in diesem Fall nichts. Bei einem echten Bagatellschaden kann die Gegenseite die Erforderlichkeit bestreiten und die Erstattung kürzen.
Deshalb klären wir vorher am Telefon, welcher Weg zu Ihrem Schaden passt.
Schadensersatz nach einem unverschuldeten Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie zahlen in diesem Fall nichts. Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne den Unfall stünde; dazu gehören die Kosten der Schadenfeststellung.
Fundstelle: § 249 BGB · Rechtsstand: 2026-09-11
Bagatellgrenze
Unter etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe gilt ein Schaden oft als Bagatelle; dann reicht meist ein Kostenvoranschlag. Die Grenze ist Einzelfallsache und steht in keinem Gesetz.
Richtwert, kein fester Betrag. [KLÄREN: Fundstelle] und juristische Freigabe des Richtwerts vor Veröffentlichung (docs/business/02 §1)
Fundstelle: § 249 BGB in Verbindung mit der Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Gutachtenkosten · Rechtsstand: 2026-09-11
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Was wir anbieten
Kostenvoranschlag
Kalkulation des Reparaturwegs mit Fotodokumentation, ohne Bewertungsteil. Für kleine Schäden.Unfallgutachten
Vollständiges Gutachten mit Bewertung, Wertminderung und Ausfalldauer.Kostenvoranschlag prüfen
Sie haben schon einen Kostenvoranschlag und sind sich unsicher? Wir sehen ihn durch.Schaden einschätzen lassen
Beschreiben Sie uns den Schaden am Telefon, gern mit Fotos per E-Mail. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe brauche ich ein Gutachten?
Unter etwa 750 bis 1.000 Euro Schadenhöhe gilt ein Schaden oft als Bagatelle; dann reicht meist ein Kostenvoranschlag. Die Grenze ist Einzelfallsache. Weil die Höhe vorher niemand kennt, hilft ein kurzer Blick auf das Fahrzeug.
Erkennt die Versicherung einen Kostenvoranschlag an?
Bei kleinen Schäden in der Regel ja. Er enthält aber weder Wertminderung noch Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Ausfalldauer. Diese Posten stehen nur im Gutachten.
Kann ich mit einem Kostenvoranschlag fiktiv abrechnen?
Der Schaden kann auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass repariert wird. Je nach Schadenhöhe verlangt die Versicherung dafür ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags. Ob das in Ihrem Fall trägt, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Was kostet ein Kostenvoranschlag bei Ihnen?
Bei Kaskoschäden und privaten Aufträgen rechnen wir nach der BVSK-Honorartabelle ab; die Höhe richtet sich nach der Schadenhöhe. Den Rahmen nennen wir vor der Beauftragung.
Reicht ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt?
Für die reine Reparaturkalkulation ja. Er wird von der Werkstatt erstellt, die auch repariert; ein Sachverständiger bewertet zusätzlich Vorschäden, Wertminderung und Restwert.