„Ich habe nach meinem Unfall mit Vollwinkel Kfz-Gutachten zusammengearbeitet und kann nur sagen: absolute Spitzenklasse!"
Unfallgutachten nach unverschuldetem Unfall
Haftpflichtschaden, also ein Unfall, den ein anderer verursacht hat: Wir nehmen den Schaden vor Ort auf und übermitteln das Gutachten.

Ein Unfallgutachten hält fest, was an Ihrem Fahrzeug beschädigt wurde, was die Reparatur kostet, wie lange sie dauert und wie viel Marktwert das Fahrzeug trotz Reparatur verliert. Es ist die Grundlage, auf der die gegnerische Versicherung reguliert.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst begutachten, dann reparieren. Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild, und damit der Beweis.
Der typische Ablauf nach dem Anruf der Versicherung
Nach einem Haftpflichtschaden meldet sich meist zuerst die Versicherung des Verursachers. Drei Sätze hören wir dabei besonders oft.
„Wir schicken unseren Gutachter“
Sie dürfen den Kfz-Gutachter selbst auswählen. Das Angebot der Gegenseite ist ein Angebot, keine Vorgabe.„Fahren Sie in unsere Partnerwerkstatt“
Die Reparaturwerkstatt wählen Sie selbst. Ein Verweis auf eine Partnerwerkstatt ist ein Angebot.„Ein Kostenvoranschlag genügt“
Bei kleinen Schäden kann das stimmen. Ob es ein Bagatellschaden ist, klärt der Blick auf das Fahrzeug.Was wir Ihnen abnehmen
Sie müssen sich um nichts weiter kümmern als um den Termin. Was das im Einzelnen bedeutet, steht hier – Punkt für Punkt, ohne Auslassung.
Termin und Anfahrt
Wir kommen zum Fahrzeug, im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Vor-Ort-Aufnahme
Fotodokumentation, Messungen, Fahrzeugidentifikation, Recherche zu Vorschäden.
Das Gutachten
Kalkulation auf SilverDAT-Basis mit Reparaturweg, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Ausfalldauer.
Die Unterlagen
Wir stellen zusammen, was die Gegenseite braucht, und übermitteln das Gutachten an Versicherung oder Anwalt.
Der Anwaltskontakt
Auf Wunsch vermitteln wir Anwälte für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk. Die Regulierung übernimmt der Anwalt, nicht wir. Ohne Provision, und Sie wählen frei.
Technische Beratung
Wir beraten Sie zum Schaden, zur Reparaturwürdigkeit und zum Ablauf.
Was in Ihrem Gutachten steht
| Position | Was sie beschreibt |
|---|---|
| Schadenumfang | welche Bauteile betroffen sind und wie repariert wird |
| Reparaturkosten | Ersatzteile, Arbeitswerte, Lackierung, Nebenkosten |
| Wiederbeschaffungswert | der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt |
| Restwert | das, was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist |
| Wertminderung | der Verlust an Marktwert trotz Reparatur |
| Reparatur- und Ausfalldauer | die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen |
| Fotodokumentation | das Schadenbild, bevor repariert wird |
Wer das Gutachten bezahlt
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Sie zahlen in diesem Fall nichts. Bei Mitverschulden werden die Kosten anteilig übernommen. Bei Kaskoschäden und privaten Aufträgen rechnen wir nach der BVSK-Honorartabelle ab; die Höhe richtet sich nach der Schadenhöhe.
Auf Wunsch tritt der Honoraranspruch erfüllungshalber an uns ab, dann rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Fünf Schritte bis zum fertigen Gutachten
1. Anruf
telefonische Erstberatung, kostenlosSie schildern den Schaden, wir sagen Ihnen, was gebraucht wird.
2. Termin
in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an WerktagenBesichtigung dort, wo das Fahrzeug steht.
3. Aufnahme
30 bis 60 MinutenWir nehmen den Schaden am Fahrzeug auf.
4. Ausarbeitung
Kalkulation, Bewertung, Fotodokumentation.
5. Übermittlung
An Sie, an die Versicherung und auf Wunsch an Ihren Anwalt.
Erfahrungen anderer Geschädigter
Bewertungen zeigen wir mit Quelle, Datum und im Wortlaut. Bei Google sind es 5,0 von 5 Sternen aus 76 Bewertungen.
5,0 von 5 Sternen5,0aus 76 Bewertungen bei Google
„Endlich mal ein Gutachter, der wirklich Ingenieur ist und weiß, wovon er spricht. Alle technischen Fragen wurden super verständlich erklärt. Service und Leistung top. Absolut empfehlenswert!"
„Hervorragende Leistung und Top Service. Ein kompetenter Mann, der sich auch wirklich die Zeit nimmt um sich alles genau anzuschauen. Ein Mann vom Fach! Nur weiterzuempfehlen. Danke"
„Schnell. Professionell und Kundenorientiert. Abgesehen davon, dass das Gutachten sauber und schnell erstellt wurde. Kommt die Firma mit einem tollen Kundenservice und einer Rund-um-die-Uhr Erreichbarkeit. Kann ich wirklich nur jedem ans Herz legen der mal ein Gutachten braucht."
„Sehr kompetenter und zuverlässiger Kfz-Gutachter. Die Abwicklung war schnell, transparent und absolut professionell. Ich habe relativ schnell ein Gutachten erhalten. Klare Weiterempfehlung!"
Vier Fragen, vier Seiten
Ablauf nach dem Unfall
Fünf Schritte vom Anruf bis zum Gutachten, mit Zeiten.Kosten und wer sie trägt
Haftpflicht, Kasko, Teilschuld und privater Auftrag im Vergleich.Kostenvoranschlag oder Gutachten
Wo die Bagatellgrenze liegt und was die Versicherung anerkennt.
Schaden aufnehmen lassen
Rufen Sie an, die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Fall ein Gutachten braucht.
Bürozeiten
Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr

Häufige Fragen
Wann sollte ich den Gutachter einschalten?
So früh wie möglich, auf jeden Fall vor der Reparatur. Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild, und damit die Grundlage für die Dokumentation.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden?
Haftpflichtschaden, also ein Unfall, den ein anderer verursacht hat: Dann reguliert die gegnerische Versicherung. Kaskoschaden, also ein Schaden, den Ihre eigene Versicherung reguliert: Dann gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
Nach der Besichtigung arbeiten wir das Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage aus. Die Terminvergabe läuft in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen.
Bekommt die Versicherung das Gutachten direkt?
Wenn Sie das wünschen, übermitteln wir es an die Versicherung und an Ihren Anwalt. Sie erhalten in jedem Fall selbst ein Exemplar.
Kann ich auch abrechnen, ohne zu reparieren?
Der Schaden kann auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass repariert wird. Ausgezahlt wird dann der Netto-Reparaturbetrag; die Umsatzsteuer wird erst mit einer tatsächlichen Reparatur oder Ersatzbeschaffung erstattet. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.