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Davide Balsamello
Vor der Rückgabe

Gutachten vor der Leasingrückgabe

Zustand dokumentieren, bevor abgerechnet wird. Und vorher wissen, was sich eine Reparatur lohnt.

Frau mit Schutzbrille prüft mit einer Lampe den Unterboden eines angehobenen Fahrzeugs

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs bewertet der Leasinggeber den Zustand – und rechnet Minderwerte ab. Wer dabei nichts eigenes in der Hand hat, kann die Positionen später schwer nachvollziehen.

Ein eigener Zustandsbericht vor der Rückgabe schafft eine zweite Grundlage: Er hält fest, was am Fahrzeug tatsächlich zu sehen war, mit Fotos und Datum.

Typische Streitpunkte

Normale Abnutzung oder Schaden?

Kratzer, Steinschläge, Felgenschrammen: Die Grenze zwischen üblichem Gebrauch und Minderwert ist Auslegungssache.

Reifen und Bremsen

Restprofil und Verschleiß werden häufig beanstandet und lassen sich vorher messen.

Fehlende Teile und Unterlagen

Zweitschlüssel, Serviceheft, Bordwerkzeug, Ladekabel: Was fehlt, wird berechnet.

Was wir dokumentieren

  • Vollständige Zustandsaufnahme

    Karosserie, Lack, Glas, Räder, Innenraum, Ausstattung.

  • Messwerte

    Lackschichtdicken und Reifenrestprofil, nachvollziehbar festgehalten.

  • Minderwertpositionen

    Was aus Sachverständigensicht über übliche Gebrauchsspuren hinausgeht, und was nicht.

  • Reparaturempfehlung

    Welche Instandsetzung sich vor der Rückgabe rechnet und welche nicht.

  • Fotodokumentation mit Datum

    Der Zustand zum Zeitpunkt der Begutachtung.

Der richtige Zeitpunkt

Sinnvoll ist die Begutachtung einige Wochen vor dem Rückgabetermin. Dann bleibt Zeit, kleinere Arbeiten selbst zu beauftragen, statt sie später vom Leasinggeber berechnet zu bekommen. Nach der Rückgabe ist das Fahrzeug weg, und damit auch die Möglichkeit, den Zustand eigenständig zu belegen.

Ablauf

  1. 1. Anruf

    Fahrzeug, Rückgabetermin, Standort.

  2. 2. Termin

    in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen

    Besichtigung dort, wo das Fahrzeug steht.

  3. 3. Aufnahme

    Zustandsprüfung mit Messungen und Fotos.

  4. 4. Bericht

    Sie erhalten den Zustandsbericht mit den Minderwertpositionen.

  5. 5. Entscheidung

    Sie entscheiden, was Sie vor der Rückgabe instand setzen lassen.

Häufige Fragen

Wann sollte ich das Fahrzeug begutachten lassen?

Einige Wochen vor dem Rückgabetermin. Dann bleibt Zeit, kleinere Arbeiten selbst zu beauftragen, statt sie später vom Leasinggeber berechnet zu bekommen.

Bin ich mit dem Bericht gegen Nachforderungen abgesichert?

Der Bericht dokumentiert den Zustand zu einem Zeitpunkt. Wie eine Nachforderung rechtlich zu bewerten ist, klärt ein Anwalt. Wir liefern die technische Grundlage, nicht die rechtliche Einordnung.

Was zählt als normale Abnutzung?

Das richtet sich nach Ihrem Vertrag und nach den Rückgaberichtlinien des Leasinggebers. Wir ordnen die Befunde technisch ein und benennen, was darüber hinausgeht.

Lohnt sich eine Reparatur vor der Rückgabe?

Oft ja, wenn die Instandsetzung günstiger ist als die angesetzte Minderwertposition. Wir sagen Ihnen, wo das der Fall ist.

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