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Davide Balsamello
Unklare Schuldfrage

Beweissicherungsgutachten bei unklarer Schuldfrage

Erst dokumentieren, dann reparieren. Auch dann, wenn noch offen ist, wer haftet.

Einzelner Leitkegel auf nasser, dunkler Fahrbahn

Wenn zwei Beteiligte den Hergang unterschiedlich schildern, entscheidet später die Spurenlage. Sie ist aber vergänglich: Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild, und damit der Beweis.

Ein Beweissicherungsgutachten hält den Zustand fest, bevor etwas verändert wird – technisch, dokumentiert und datiert.

Wann Beweissicherung nötig wird

Aussage gegen Aussage

Beide Beteiligten schildern den Hergang unterschiedlich, die Polizei hat nicht aufgenommen.

Die Versicherung zweifelt

Das Schadenbild passe nicht zum geschilderten Hergang – ein häufiger Einwand.

Unfallflucht

Der Verursacher ist weg. Dann zählt, was am eigenen Fahrzeug dokumentiert wurde.

Was wir sichern

  • Schadenbild

    Lage, Höhe, Richtung und Ausprägung der Beschädigungen, maßstäblich dokumentiert.

  • Fremdspuren

    Lackantragungen, Abriebspuren, Materialreste am Fahrzeug.

  • Kontaktpunkte

    Höhenvergleich und Kompatibilität mit dem geschilderten Hergang, soweit feststellbar.

  • Unfallstelle

    Auf Wunsch Aufnahme vor Ort: Spurenlage, Sichtverhältnisse, Beschilderung.

  • Vorschäden

    Abgrenzung, was aus diesem Ereignis stammt und was älter ist.

  • Fotodokumentation mit Datum

    Die Grundlage, auf die sich Versicherung und Gericht später stützen können.

Was ein Gutachten leisten kann – und was nicht

Ein Sachverständiger stellt technische Befunde fest und ordnet sie ein. Er entscheidet nicht über die Schuldfrage. Wer haftet, klärt die Versicherung oder ein Gericht; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Je früher dokumentiert wird, desto mehr Befunde stehen zur Verfügung.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Ablauf

  1. 1. Anruf

    Schildern Sie kurz den Hergang und den Stand der Dinge.

  2. 2. Schneller Termin

    in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen

    Beweissicherung ist zeitkritisch.

  3. 3. Aufnahme

    Fahrzeug, auf Wunsch auch Unfallstelle.

  4. 4. Auswertung

    Technische Einordnung der Befunde.

  5. 5. Gutachten

    An Sie und auf Wunsch an Ihren Anwalt.

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Beweissicherung erfolgen?

So früh wie möglich, jedenfalls vor der Reparatur und bevor das Fahrzeug bewegt oder gereinigt wird. Mit jedem Tag gehen Befunde verloren.

Können Sie den Unfallhergang rekonstruieren?

Wir stellen technische Befunde fest und ordnen ein, ob sie zum geschilderten Hergang passen. Eine vollständige Unfallrekonstruktion ist ein eigenes Verfahren; wir sagen Ihnen, wann sie nötig ist.

Wer zahlt die Beweissicherung?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Solange die Haftung strittig ist, tragen Sie sie zunächst selbst; darüber sprechen wir vorher.

Was tun bei Unfallflucht?

Polizei einschalten, Schaden nicht verändern, Fotos machen und dokumentieren lassen. Eine Kaskoversicherung verlangt in der Regel ohnehin eine Dokumentation.

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