Beweissicherungsgutachten bei unklarer Schuldfrage
Erst dokumentieren, dann reparieren. Auch dann, wenn noch offen ist, wer haftet.

Wenn zwei Beteiligte den Hergang unterschiedlich schildern, entscheidet später die Spurenlage. Sie ist aber vergänglich: Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild, und damit der Beweis.
Ein Beweissicherungsgutachten hält den Zustand fest, bevor etwas verändert wird – technisch, dokumentiert und datiert.
Wann Beweissicherung nötig wird
Aussage gegen Aussage
Beide Beteiligten schildern den Hergang unterschiedlich, die Polizei hat nicht aufgenommen.Die Versicherung zweifelt
Das Schadenbild passe nicht zum geschilderten Hergang – ein häufiger Einwand.Unfallflucht
Der Verursacher ist weg. Dann zählt, was am eigenen Fahrzeug dokumentiert wurde.Was wir sichern
Schadenbild
Lage, Höhe, Richtung und Ausprägung der Beschädigungen, maßstäblich dokumentiert.
Fremdspuren
Lackantragungen, Abriebspuren, Materialreste am Fahrzeug.
Kontaktpunkte
Höhenvergleich und Kompatibilität mit dem geschilderten Hergang, soweit feststellbar.
Unfallstelle
Auf Wunsch Aufnahme vor Ort: Spurenlage, Sichtverhältnisse, Beschilderung.
Vorschäden
Abgrenzung, was aus diesem Ereignis stammt und was älter ist.
Fotodokumentation mit Datum
Die Grundlage, auf die sich Versicherung und Gericht später stützen können.
Was ein Gutachten leisten kann – und was nicht
Ein Sachverständiger stellt technische Befunde fest und ordnet sie ein. Er entscheidet nicht über die Schuldfrage. Wer haftet, klärt die Versicherung oder ein Gericht; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Je früher dokumentiert wird, desto mehr Befunde stehen zur Verfügung.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ablauf
1. Anruf
Schildern Sie kurz den Hergang und den Stand der Dinge.
2. Schneller Termin
in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an WerktagenBeweissicherung ist zeitkritisch.
3. Aufnahme
Fahrzeug, auf Wunsch auch Unfallstelle.
4. Auswertung
Technische Einordnung der Befunde.
5. Gutachten
An Sie und auf Wunsch an Ihren Anwalt.
Nicht reparieren lassen, bevor dokumentiert ist
Rufen Sie an, bevor das Fahrzeug in die Werkstatt geht. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.
Häufige Fragen
Wie schnell muss die Beweissicherung erfolgen?
So früh wie möglich, jedenfalls vor der Reparatur und bevor das Fahrzeug bewegt oder gereinigt wird. Mit jedem Tag gehen Befunde verloren.
Können Sie den Unfallhergang rekonstruieren?
Wir stellen technische Befunde fest und ordnen ein, ob sie zum geschilderten Hergang passen. Eine vollständige Unfallrekonstruktion ist ein eigenes Verfahren; wir sagen Ihnen, wann sie nötig ist.
Wer zahlt die Beweissicherung?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB). Solange die Haftung strittig ist, tragen Sie sie zunächst selbst; darüber sprechen wir vorher.
Was tun bei Unfallflucht?
Polizei einschalten, Schaden nicht verändern, Fotos machen und dokumentieren lassen. Eine Kaskoversicherung verlangt in der Regel ohnehin eine Dokumentation.