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Davide Balsamello
So läuft es bei uns

Ablauf nach dem Unfall in fünf Schritten

Sie machen den Termin, wir übernehmen die Organisation.

Mann erfasst mit einem Laptop den Unterboden eines auf der Hebebühne angehobenen Fahrzeugs

Zwischen Ihrem Anruf und dem fertigen Gutachten liegen fünf Schritte. Vier davon erledigen wir. Ihr Teil ist der erste: anrufen und einen Termin machen.

Wir beschreiben hier auch, wie lange jeder Schritt dauert und was wir dafür von Ihnen brauchen. So wissen Sie vorher, worauf Sie sich einlassen.

in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen
5 Schritte vom Anruf bis zum fertigen Gutachten

Die fünf Schritte

Jeder Schritt hat einen klaren Abschluss. Sie erfahren nach jedem, was als Nächstes passiert.

  1. Schritt 1: Ihr Anruf

    Sie schildern kurz, was passiert ist: Fahrzeug, Schadenstelle, Unfallgegner bekannt oder nicht. Wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.

  2. Schritt 2: Der Termin

    in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen

    Wir vereinbaren die Besichtigung dort, wo das Fahrzeug steht: zu Hause, in der Werkstatt, am Arbeitsplatz. In 9 von 10 Fällen sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen.

  3. Schritt 3: Die Aufnahme vor Ort

    30 bis 60 Minuten

    Wir fotografieren das Schadenbild, messen nach, lesen die Fahrzeugdaten aus und prüfen auf Vorschäden. Bringen Sie Fahrzeugschein, Unfallbericht und das Aktenzeichen der Versicherung mit, falls vorhanden.

  4. Schritt 4: Die Ausarbeitung

    in der Regel wenige Werktage

    Wir kalkulieren den Reparaturweg auf SilverDAT-Basis, ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert, beziffern die Wertminderung und die Ausfalldauer.

  5. Schritt 5: Die Übermittlung

    Sie erhalten das Gutachten. Auf Wunsch übermitteln wir es an die gegnerische Versicherung und an Ihren Anwalt. Die Regulierung übernimmt ein Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk, wenn Sie das wünschen.

Was Sie zum Termin bereitlegen

Nichts davon ist Pflicht. Jedes Dokument, das vorliegt, verkürzt aber die Rückfragen.

  • Fahrzeugschein

    Zulassungsbescheinigung Teil I, für Fahrzeugdaten und Erstzulassung.

  • Unfallbericht oder Polizei-Aktenzeichen

    Wenn die Polizei aufgenommen hat.

  • Daten des Unfallgegners

    Versicherung, Kennzeichen, Schadennummer, falls schon bekannt.

  • Serviceheft oder Rechnungen

    Belegt Pflegezustand und Vorschäden.

  • Eigene Fotos vom Unfallort

    Auch unscharfe Handyfotos helfen bei der Rekonstruktion.

Erst begutachten, dann reparieren

Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild. Wer Schäden vor der Instandsetzung dokumentieren lässt, erhält die Beweismittel, auf die sich Versicherung und Gericht später stützen können. Warten Sie mit dem Werkstatttermin, bis die Besichtigung gelaufen ist.

Was nach dem Gutachten passiert

Reparatur

Sie wählen die Werkstatt frei. Das Gutachten beschreibt den Reparaturweg, an dem sich die Werkstatt orientieren kann.

Fiktive Abrechnung

Der Schaden kann auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass repariert wird. Ausgezahlt wird dann der Netto-Reparaturbetrag.

Ersatzmobilität

Die im Gutachten ausgewiesene Ausfalldauer ist die Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen.

Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.

Häufige Fragen

Wie schnell kommen Sie zum Fahrzeug?

In 9 von 10 Fällen sind wir innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen. Den genauen Zeitpunkt stimmen wir am Telefon ab.

Wo wird das Fahrzeug begutachtet?

Dort, wo es steht. Wir kommen nach Hause, in die Werkstatt, auf den Firmenparkplatz oder zum Abstellort nach einem Abschleppvorgang. Das gilt im gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Wie lange dauert die Besichtigung?

Je nach Schadenbild 30 bis 60 Minuten. Bei größeren Schäden oder bei Vorschäden kann es länger dauern, weil mehr dokumentiert wird.

Muss das Fahrzeug fahrbereit sein?

Nein. Wir begutachten auch nicht fahrbereite Fahrzeuge am Abstellort. Sagen Sie beim Anruf Bescheid, damit wir den Zugang klären.

Was passiert, wenn die Versicherung Positionen kürzt?

Wir erläutern die Kalkulation und die verwendeten Daten. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.

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