Oldtimer-Wertgutachten für Versicherung und H-Kennzeichen
Belegter Wert statt Schätzung: für Police, Nachlass, Auseinandersetzung oder Verkauf.
Oldtimer-Versicherungen arbeiten mit einem vereinbarten Wert. Diesen Wert müssen Sie belegen, und er muss zum Fahrzeug passen: Ist er zu niedrig, zahlt die Versicherung im Schadenfall zu wenig. Ist er zu hoch, zahlen Sie Beitrag für einen Wert, den niemand ersetzt.
Ein Wertgutachten legt den Wert nachvollziehbar fest – mit Zustandsnote, Fotodokumentation und Marktdaten.
Woran es meist hängt
Der Wert ist alt
Viele Policen laufen mit einem Wert, der vor Jahren einmal geschätzt wurde. Der Markt hat sich seitdem bewegt.Nach der Restaurierung
Wer Substanz und Technik erneuert hat, hat ein anderes Fahrzeug versichert als vorher.Im Erb- oder Trennungsfall
Hier braucht es einen Wert, der einer Prüfung standhält, nicht eine Hausnummer.Was im Wertgutachten steht
Fahrzeugidentität
Fahrgestell- und Motornummer, Erstzulassung, Ausstattung, Abgleich mit den Papieren.
Zustandsbewertung
Zustandsnote von 1 bis 5, getrennt bewertet nach Karosserie, Lack, Technik und Interieur.
Originalität
Abweichungen vom Auslieferungszustand, Umbauten, Nachfertigungen.
Fotodokumentation
Übersicht, Details, Unterboden, Motorraum, Innenraum, Auffälligkeiten.
Marktwert
Der am regionalen und überregionalen Markt erzielbare Preis, belegt mit Vergleichsdaten.
Wiederbeschaffungswert
Wiederbeschaffungswert, also der Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug.
DAT Schätzurkunde
Auf Wunsch erstellen wir die DAT Schätzurkunde, ein standardisiertes Wertgutachten. Sie ist bei vielen Oldtimer-Versicherern eingeführt und wird dort ohne Rückfragen akzeptiert. Wir sind DAT Expert Partner, das Sachverständigen-Netzwerk der Deutschen Automobil Treuhand, und arbeiten mit SilverDAT, der Kalkulationsbasis, mit der auch Versicherer rechnen.
Verhältnis zum H-Kennzeichen
Ein H-Kennzeichen setzt voraus, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht und in einem guten Erhaltungszustand ist. Die Voraussetzungen prüft eine Begutachtung nach § 23 StVZO; ein Wertgutachten ersetzt sie nicht.
Beide Wege ergänzen sich: Die Begutachtung entscheidet über das Kennzeichen, das Wertgutachten über die Versicherungssumme.
H-Kennzeichen
Ein H-Kennzeichen setzt voraus, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht und in einem guten Erhaltungszustand ist. Die Voraussetzungen prüft eine Begutachtung nach § 23 StVZO; ein Wertgutachten ersetzt sie nicht.
Fundstelle: § 2 Nr. 22 FZV, § 23 StVZO · Rechtsstand: 2026-09-11
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ablauf
1. Telefonat
Modell, Baujahr, Zustand, Anlass. Wir nennen Aufwand und Preis.
2. Termin
Wir kommen zum Fahrzeug, auch in die Halle oder den Restaurierungsbetrieb.
3. Aufnahme
Sichtprüfung, Messungen, Probefahrt soweit möglich, Fotodokumentation, Sichtung der Unterlagen.
4. Recherche
Auswertung von Vergleichsangeboten und erzielten Preisen.
5. Gutachten
Sie erhalten das Gutachten digital und auf Wunsch gedruckt, zur Vorlage bei der Versicherung.
Wert festlegen lassen
Rufen Sie an und beschreiben Sie das Fahrzeug. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Wertgutachten erneuert werden?
Viele Oldtimer-Versicherer verlangen eine Aktualisierung in mehrjährigem Abstand oder nach größeren Investitionen. Was für Ihre Police gilt, steht in den Vertragsbedingungen.
Was ist eine DAT Schätzurkunde?
Die DAT Schätzurkunde ist ein standardisiertes Wertgutachten der Deutschen Automobil Treuhand. Sie ist bei vielen Oldtimer-Versicherern eingeführt. Wir erstellen sie auf Wunsch.
Wie vermeide ich Unterversicherung?
Indem der vereinbarte Wert zum tatsächlichen Marktwert passt und nach größeren Arbeiten am Fahrzeug aktualisiert wird. Das Gutachten liefert die Grundlage; über die Police entscheidet Ihr Versicherer.
Brauche ich für ein H-Kennzeichen dieses Gutachten?
Nein. Für das H-Kennzeichen ist eine Begutachtung nach § 23 StVZO erforderlich. Das Wertgutachten betrifft die Versicherungssumme, nicht die Zulassung.
Bewerten Sie auch nicht fahrbereite Fahrzeuge?
Ja. Auch ein zerlegtes oder restaurierungsbedürftiges Fahrzeug hat einen Wert. Die Zustandsnote und der Dokumentationsumfang fallen dann entsprechend aus.