Zweitgutachten und Gutachtenprüfung
Fremde Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen fachlich nachrechnen lassen.
Sie haben ein Gutachten in der Hand und der Betrag wirkt niedrig. Oder die Versicherung streicht Positionen aus einer Kalkulation, ohne das zu erklären. In beiden Fällen hilft ein zweiter fachlicher Blick.
Wir prüfen Gutachten, Kostenvoranschläge und Reparaturrechnungen auf Vollständigkeit, Kalkulationslogik und Datengrundlage – und sagen Ihnen, was wir finden.
Wann sich eine Prüfung lohnt
Die Versicherung kürzt
Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge oder Stundenverrechnungssätze werden gestrichen, ohne Begründung im Detail.Das Gutachten kommt von der Gegenseite
Ein Sachverständiger, den die Gegenseite beauftragt, arbeitet für die Gegenseite. Ein zweiter Blick ordnet die Zahlen ein.Die Rechnung passt nicht zum Gutachten
Abgerechnete Arbeiten, die im Gutachten nicht vorgesehen waren – oder umgekehrt.Worauf wir sehen
Schadenumfang
Sind alle betroffenen Bauteile erfasst, auch verdeckte?
Reparaturweg
Instandsetzen oder Erneuern – entspricht der Weg den Herstellervorgaben?
Kalkulationsdaten
Arbeitswerte, Stundenverrechnungssätze, Lackierverfahren, Nebenkosten.
Bewertungsteil
Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Ausfalldauer.
Restwertangebote
Stammen sie aus dem regionalen Markt und waren sie zum Zeitpunkt zugänglich?
Plausibilität
Passt das Schadenbild zu Kalkulation und Ergebnis?
Was am Ende herauskommt
Stellungnahme
Eine schriftliche fachliche Einschätzung zu den geprüften Positionen, mit Begründung.Nachkalkulation
Wo nötig, rechnen wir auf SilverDAT-Basis nach und zeigen die Abweichung.Vollgutachten
Wenn die Grundlage zu dünn ist, erstellen wir ein eigenes Gutachten.Was wir dabei nicht tun
Wir erstellen das Gutachten und übermitteln es an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt; die Regulierung übernimmt ein Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk, wenn Sie das wünschen. Wir verhandeln nicht mit der Versicherung und machen keine Ansprüche geltend. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Was die Prüfung kostet
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten des Gutachtens (§ 249 BGB); ob das auch für eine Zweitprüfung gilt, hängt vom Einzelfall ab und wird häufig bestritten. Rechnen Sie deshalb zunächst mit einem Privatauftrag: Wir nennen den Preis vorher am Telefon.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Unterlagen prüfen lassen
Schicken Sie uns das Gutachten oder die Rechnung per E-Mail und rufen Sie an. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass ein Gutachten zu niedrig ist?
Typische Anzeichen sind fehlende Bauteile in der Kalkulation, ein auffällig hoher Restwert, eine fehlende Wertminderung oder eine sehr kurze Ausfalldauer. Sicherheit bringt nur die Prüfung.
Die Versicherung hat Positionen gestrichen. Was nun?
Wir prüfen die Kürzung fachlich und erläutern, ob sie technisch begründet ist. Die rechtliche Auseinandersetzung übernimmt ein Anwalt für Verkehrsrecht.
Wie lange dauert eine Prüfung?
Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, in der Regel wenige Werktage. Ist eine Besichtigung nötig, kommt der Termin hinzu.
Brauchen Sie das Fahrzeug dafür?
Nicht in jedem Fall. Für eine reine Unterlagenprüfung reichen Gutachten und Fotos. Für Befunde am Fahrzeug ist eine Besichtigung nötig.