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Davide Balsamello
Eigene Versicherung

Kaskogutachten: Schaden über die eigene Versicherung

Hagel, Wild, Vandalismus oder eigener Fehler: Wir nehmen den Schaden auf, wo das Fahrzeug steht.

Roter Kompaktwagen mit eingedrückter Heckflanke, auf einem Abschleppwagen verzurrt

Nicht jeder Schaden hat einen Verursacher, der zahlt. Hagel, Wild, Marder, Vandalismus, ein eigener Fahrfehler: In diesen Fällen reguliert Ihre eigene Versicherung – Teilkasko oder Vollkasko.

Auch dann lohnt ein Gutachten, denn es hält den Umfang fest, bevor repariert wird. Was dabei anders läuft als beim Haftpflichtschaden, steht hier.

Wann die Kasko einspringt

Teilkasko und Vollkasko decken unterschiedliche Ereignisse. Was für Ihren Vertrag gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Hagel, Sturm, Überschwemmung

Typischer Teilkaskofall. Bei Hagel zählt die Zahl der Dellen je Bauteil; das wird gezählt und dokumentiert.

Wildschaden

Teilkasko bei Zusammenstoß mit Haarwild. Die Wildschadenbescheinigung gehört zur Meldung.

Marderbiss und Kabelschäden

Teilkasko, je nach Vertrag mit Folgeschadendeckung.

Vandalismus und Diebstahl

Vollkasko bei mutwilliger Beschädigung, Teilkasko bei Entwendung.

Eigener Fahrfehler

Vollkasko. Das Gutachten hält fest, was beschädigt wurde und was die Instandsetzung kostet.

Unklare Haftung

Wenn die Schuldfrage strittig ist, sichert die Kasko die Vorleistung. Beweise sollten trotzdem dokumentiert werden.

Haftpflicht und Kasko im Vergleich

PunktHaftpflichtschadenKaskoschaden
Wer reguliertVersicherung des VerursachersIhre eigene Versicherung
Wer zahlt das Gutachtendie gegnerische Haftpflicht (§ 249 BGB)je nach Versicherungsbedingungen Sie oder Ihr Versicherer
Gutachterwahlfreider Versicherer beauftragt häufig selbst
Wertminderungwird ersetztin der Kasko meist nicht enthalten
Nutzungsausfallkommt in Betrachtin der Kasko meist nicht enthalten
Selbstbeteiligungkeinenach Vertrag

Ablauf beim Kaskoschaden

  1. 1. Schaden melden

    Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und notieren Sie die Schadennummer.

  2. 2. Anruf bei uns

    telefonische Erstberatung, kostenlos

    Wir klären, ob der Versicherer eigene Vorgaben macht und ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist.

  3. 3. Besichtigung

    in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen

    Vor Ort, dort wo das Fahrzeug steht.

  4. 4. Gutachten

    Kalkulation auf SilverDAT-Basis mit Fotodokumentation.

  5. 5. Weiterleitung

    An Sie und auf Wunsch an Ihren Versicherer.

Häufige Fragen

Zahlt meine Kaskoversicherung das Gutachten?

Das steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Häufig beauftragt der Kaskoversicherer selbst einen Sachverständigen. Beauftragen Sie uns privat, rechnen wir nach der BVSK-Honorartabelle ab.

Bekomme ich bei einem Kaskoschaden auch Wertminderung?

In der Kaskoversicherung ist die Wertminderung meist nicht enthalten. Sie gehört zum Schadensersatz nach einem Haftpflichtschaden. Was Ihr Vertrag deckt, steht in den Bedingungen.

Wie wird ein Hagelschaden dokumentiert?

Wir zählen und vermessen die Dellen je Bauteil und halten fest, welche Bauteile sich drücken lassen und welche lackiert oder getauscht werden müssen. Das ist die Grundlage für die Kalkulation.

Was brauche ich bei einem Wildschaden?

Die Wildschadenbescheinigung des Jagdpächters oder der Polizei sowie Fotos von Fahrzeug und Unfallstelle. Melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrer Versicherung.

Lohnt ein eigenes Gutachten, wenn die Versicherung selbst einen Gutachter schickt?

Das hängt vom Schadenumfang ab. Bei größeren Schäden und bei Zweifeln an der Kalkulation prüfen wir ein vorliegendes Gutachten auf Wunsch nach.

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