Kaskogutachten: Schaden über die eigene Versicherung
Hagel, Wild, Vandalismus oder eigener Fehler: Wir nehmen den Schaden auf, wo das Fahrzeug steht.

Nicht jeder Schaden hat einen Verursacher, der zahlt. Hagel, Wild, Marder, Vandalismus, ein eigener Fahrfehler: In diesen Fällen reguliert Ihre eigene Versicherung – Teilkasko oder Vollkasko.
Auch dann lohnt ein Gutachten, denn es hält den Umfang fest, bevor repariert wird. Was dabei anders läuft als beim Haftpflichtschaden, steht hier.
Wann die Kasko einspringt
Teilkasko und Vollkasko decken unterschiedliche Ereignisse. Was für Ihren Vertrag gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Hagel, Sturm, Überschwemmung
Typischer Teilkaskofall. Bei Hagel zählt die Zahl der Dellen je Bauteil; das wird gezählt und dokumentiert.Wildschaden
Teilkasko bei Zusammenstoß mit Haarwild. Die Wildschadenbescheinigung gehört zur Meldung.Marderbiss und Kabelschäden
Teilkasko, je nach Vertrag mit Folgeschadendeckung.Vandalismus und Diebstahl
Vollkasko bei mutwilliger Beschädigung, Teilkasko bei Entwendung.Eigener Fahrfehler
Vollkasko. Das Gutachten hält fest, was beschädigt wurde und was die Instandsetzung kostet.Unklare Haftung
Wenn die Schuldfrage strittig ist, sichert die Kasko die Vorleistung. Beweise sollten trotzdem dokumentiert werden.Haftpflicht und Kasko im Vergleich
| Punkt | Haftpflichtschaden | Kaskoschaden |
|---|---|---|
| Wer reguliert | Versicherung des Verursachers | Ihre eigene Versicherung |
| Wer zahlt das Gutachten | die gegnerische Haftpflicht (§ 249 BGB) | je nach Versicherungsbedingungen Sie oder Ihr Versicherer |
| Gutachterwahl | frei | der Versicherer beauftragt häufig selbst |
| Wertminderung | wird ersetzt | in der Kasko meist nicht enthalten |
| Nutzungsausfall | kommt in Betracht | in der Kasko meist nicht enthalten |
| Selbstbeteiligung | keine | nach Vertrag |
Was das Kaskogutachten kostet
Ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer ein Gutachten bezahlt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Häufig beauftragt der Kaskoversicherer selbst einen Sachverständigen.
Beauftragen Sie uns privat, rechnen wir nach der BVSK-Honorartabelle ab; die Höhe richtet sich nach der Schadenhöhe. Den Rahmen nennen wir vor der Beauftragung am Telefon.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ablauf beim Kaskoschaden
1. Schaden melden
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung und notieren Sie die Schadennummer.
2. Anruf bei uns
telefonische Erstberatung, kostenlosWir klären, ob der Versicherer eigene Vorgaben macht und ob ein eigenes Gutachten sinnvoll ist.
3. Besichtigung
in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an WerktagenVor Ort, dort wo das Fahrzeug steht.
4. Gutachten
Kalkulation auf SilverDAT-Basis mit Fotodokumentation.
5. Weiterleitung
An Sie und auf Wunsch an Ihren Versicherer.
Kaskoschaden aufnehmen lassen
Schildern Sie uns kurz, was passiert ist. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos.
Häufige Fragen
Zahlt meine Kaskoversicherung das Gutachten?
Das steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Häufig beauftragt der Kaskoversicherer selbst einen Sachverständigen. Beauftragen Sie uns privat, rechnen wir nach der BVSK-Honorartabelle ab.
Bekomme ich bei einem Kaskoschaden auch Wertminderung?
In der Kaskoversicherung ist die Wertminderung meist nicht enthalten. Sie gehört zum Schadensersatz nach einem Haftpflichtschaden. Was Ihr Vertrag deckt, steht in den Bedingungen.
Wie wird ein Hagelschaden dokumentiert?
Wir zählen und vermessen die Dellen je Bauteil und halten fest, welche Bauteile sich drücken lassen und welche lackiert oder getauscht werden müssen. Das ist die Grundlage für die Kalkulation.
Was brauche ich bei einem Wildschaden?
Die Wildschadenbescheinigung des Jagdpächters oder der Polizei sowie Fotos von Fahrzeug und Unfallstelle. Melden Sie den Schaden zeitnah bei Ihrer Versicherung.
Lohnt ein eigenes Gutachten, wenn die Versicherung selbst einen Gutachter schickt?
Das hängt vom Schadenumfang ab. Bei größeren Schäden und bei Zweifeln an der Kalkulation prüfen wir ein vorliegendes Gutachten auf Wunsch nach.