In den ersten Stunden nach einem unverschuldeten Unfall zählt die Reihenfolge, nicht die Geschwindigkeit: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Daten und Beweise aufnehmen, eigenen Kfz-Gutachter beauftragen, Versicherung informieren, Anwalt einschalten, und erst danach in die Werkstatt. Wer den Gutachter nach der Reparatur ruft, hat den Beweis bereits verloren – denn mit der Instandsetzung verschwindet das Schadenbild.
1. Unfallstelle sichern und Menschen versorgen
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen: innerorts etwa 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen 100 Meter, auf der Autobahn 200 Meter. Verletzte versorgen und, wenn nötig, über den Notruf den Rettungsdienst rufen. Alles Weitere ist zweitrangig.
Fahren Sie ein beschädigtes Fahrzeug nur dann von der Fahrbahn, wenn es die Sicherheit verlangt. Wenn Sie die Endstellung verändern müssen, markieren Sie sie vorher mit Kreide oder fotografieren Sie sie aus mehreren Richtungen. Die Endstellung ist eines der wenigen Beweismittel, die sich später nicht rekonstruieren lassen.
2. Polizei rufen, auch bei kleinen Schäden
Die Polizei muss nicht zu jedem Blechschaden kommen, und bei einer klaren Lage, in der beide Seiten die Schuldfrage gleich sehen, reicht ein sauber ausgefüllter Unfallbericht. In diesen Fällen ist der Anruf trotzdem sinnvoll:
Die Schuldfrage ist strittig oder unklar.
Der Unfallgegner wirkt alkoholisiert oder ist nicht ansprechbar.
Es gibt Verletzte oder einen Verdacht auf Verletzungen.
Ein Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen oder ist ein Mietwagen.
Der Unfallgegner will sich entfernen oder gibt Daten unvollständig an.
Notieren Sie sich in jedem Fall das Aktenzeichen und die Dienststelle. Das braucht später sowohl die Versicherung als auch der Sachverständige.
3. Daten aufnehmen und Beweise sichern
Das ist der Schritt, den die meisten zu knapp erledigen. Fotografieren Sie mit dem Handy, und zwar mehr als Sie für nötig halten:
| Was | Wie |
|---|---|
| Gesamtsituation | aus vier Richtungen, mit Umgebung, Fahrbahnmarkierung und Beschilderung |
| Endstellung der Fahrzeuge | bevor etwas bewegt wird |
| Schäden an beiden Fahrzeugen | Übersicht und Detail, gern mit einem Gegenstand als Größenvergleich |
| Spuren | Bremsspuren, Splitter, Flüssigkeiten, Abriebspuren an Bordsteinen |
| Kennzeichen und Papiere | Kennzeichen beider Fahrzeuge, Versicherungsschein des Gegners |
Dazu die Daten des Unfallgegners: Name, Anschrift, Telefonnummer, Versicherung und Versicherungsnummer. Wenn Zeugen da sind, notieren Sie Namen und Telefonnummer, bevor sie weiterfahren. Ein Zeuge, den niemand mehr erreicht, ist kein Zeuge.
Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis und keine Erklärung, die Sie nicht vollständig gelesen haben. Ein Unfallbericht, der nur den Hergang festhält, ist etwas anderes als eine Erklärung über die Schuld.
4. Eigenen Kfz-Gutachter beauftragen
Wer einen unverschuldeten Unfall hatte, darf den Kfz-Gutachter selbst auswählen. Die gegnerische Versicherung kann einen eigenen Sachverständigen anbieten; annehmen müssen Sie dieses Angebot nicht.
Der Unterschied ist kein formaler: Ein Sachverständiger, den die Gegenseite beauftragt, arbeitet für die Gegenseite. Ein eigener Gutachter dokumentiert Ihren Schaden, beziffert die Wertminderung, ermittelt Wiederbeschaffungswert und Restwert und hält die Reparatur- und Ausfalldauer fest. Diese Posten stehen in keinem Kostenvoranschlag.
Rufen Sie an, bevor Sie einen Werkstatttermin machen. Auf unserer Seite Unfallgutachten steht, was ein solches Gutachten enthält und wie der Ablauf aussieht. Beim Termin sind wir in 9 von 10 Fällen innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, spätestens innerhalb von 48 Stunden, an Werktagen.
5. Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie ihn nicht verursacht haben. Das ist eine vertragliche Obliegenheit und keine Schuldanerkennung. Bei der gegnerischen Versicherung reicht zunächst die Schadenmeldung mit Aktenzeichen, Fahrzeugdaten und Unfallort.
Wenn die gegnerische Versicherung anruft, kommen erfahrungsgemäß zwei Angebote: ein eigener Gutachter und eine Partnerwerkstatt. Zu beidem gilt dasselbe. Die Reparaturwerkstatt wählen Sie selbst. Ein Verweis der gegnerischen Versicherung auf eine Partnerwerkstatt ist ein Angebot, keine Vorgabe.
Wir liefern die Technik und die Zahlen; ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, den bei einem Haftpflichtschaden in der Regel die gegnerische Versicherung bezahlt.
6. Anwalt für Verkehrsrecht einschalten
Alles, was mit Ansprüchen zu tun hat, gehört in die Hände eines Anwalts. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten eines Anwalts für Verkehrsrecht, soweit die Einschaltung erforderlich war. Das Kostenargument, das viele zögern lässt, trägt beim unverschuldeten Unfall also meist nicht.
Wir selbst beraten Sie zum Schaden, zur Reparaturwürdigkeit und zum Ablauf, nicht zu Ihren Ansprüchen. Wir erstellen das Gutachten und übermitteln es an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt; die Regulierung übernimmt ein Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk, wenn Sie das wünschen. Die Vermittlung läuft ohne Provision, und Sie wählen frei.
7. Erst danach reparieren
Jetzt, und erst jetzt, geht das Fahrzeug in die Werkstatt. Der Grund ist einfach: Mit der Reparatur verschwindet das Schadenbild. Wer Schäden vor der Instandsetzung dokumentieren lässt, erhält die Beweismittel, auf die sich Versicherung und Gericht später stützen können.
Sie haben an dieser Stelle außerdem die Wahl. Der Schaden kann auch auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass repariert wird. Ausgezahlt wird dann der Netto-Reparaturbetrag; die Umsatzsteuer wird erst mit einer tatsächlichen Reparatur oder Ersatzbeschaffung erstattet. Ob dieser Weg in Ihrem Fall trägt, klärt Ihr Anwalt.
Ins Handschuhfach gehören
Warnweste für jeden Sitzplatz und ein Warndreieck
Ein Blatt mit den Feldern für Unfalldaten: Datum, Uhrzeit, Ort, Kennzeichen, Versicherung, Zeugen
Die Nummer Ihrer eigenen Versicherung
Ein Kugelschreiber, der funktioniert
Das klingt banal, hilft aber in einer Situation, in der niemand klar denkt. Wenn Sie einen Punkt vergessen haben: Die meisten Schritte lassen sich in den folgenden Tagen nachholen, außer den Fotos von der Unfallstelle. Deshalb steht das Fotografieren so weit oben.
Häufige Fehler
Der Gutachter kommt zu spät. Nach der Reparatur lässt sich der Schadenumfang nur noch aus Rechnungen ableiten, nicht mehr am Fahrzeug zeigen.
Der Kostenvoranschlag ersetzt das Gutachten. Er enthält Reparaturkosten, aber weder Wertminderung noch Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Ausfalldauer. Wo die Grenze zwischen beidem liegt, steht im Artikel Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Zu wenige Fotos. Es gibt keinen Fall, in dem zu viele Bilder geschadet hätten.
Alles allein regeln wollen. Die Gegenseite hat eine Schadenabteilung. Sie haben ein Gutachten und einen Anwalt – das ist das Gegengewicht.
Der kürzeste Weg von hier aus
Wenn Sie gerade an der Unfallstelle stehen oder gerade nach Hause gekommen sind: Fotografieren Sie, notieren Sie die Daten des Gegners, und rufen Sie uns dann an. Die telefonische Erstberatung zum Schaden und zum Ablauf ist kostenlos, und Sie wissen nach wenigen Minuten, ob Ihr Fall ein Gutachten braucht.